Kontaktzeiten: Montag bis Donnerstag 7:00-16:00 Uhr und Freitag 7:00-13:45 Uhr
03395 7644-0
Ausbildung
Fachschule für Sozialwesen |
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Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn ab 01.08.2023 können ab sofort eingereicht werden
Ausbildung zur Erzieherin/
zum Erzieher (staatlich anerkannt)
3-jährige Ausbildung, berufsbegleitend
Wir bieten ein angenehmes Lernklima in kleinen Klassen und legen Wert auf eine praxisnahe Vermittlung von schulischen Inhalten durch engagierte Lehrkräfte.
Im Rahmen unserer Ausbildung vermitteln wir auch den Umgang mit Musikinstrumenten und das kreative Gestalten mit Ton (Töpfern), welches durch entsprechende Zertifikate bescheinigt wird.
Voraussetzungen
Fachoberschulreife (Realschulabschluss) oder gleichwertige Schulbildung und abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
oder
Fachoberschulreife (Realschulabschluss) und abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit (praktische Erfahrung) 1
oder
Fachhochschulreife (Abitur) oder allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit (praktische Erfahrung)
sowie
Anstellung bei einem sozialen Träger (mindestens 20 Stunden pro Woche). Bei der Suche unterstützen wir sie nach Bedarf auch.
Neben den schulischen Voraussetzungen stellt der Beruf auch hohe Anforderungen an deine Persönlichkeit. Dies beinhaltet die Bereitschaft, das eigene Handeln zu hinterfragen und sich weiterzuentwickeln. Soziale Kompetenzen, wie Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Vorurteilsfreiheit sowie Konfliktlösungs-und Kommunikationsfähigkeit sind ebenfalls wichtige Voraussetzungen für den pädagogischen Beruf.
Bewerbungsunterlagen
- aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse der Schul- und Berufsausbildung in Kopie
- ggf. praktische Tätigkeitsnachweise
Deine Bewerbung oder weitere Fragen richte bitte an:
Fachschule für Sozialwesen der GBG Pritzwalk
Schlachthausstraße 34
16928 Pritzwalk
Tel: 03395 7644702
E-Mail:
1 Praktische pädagogische Erfahrung im Umgang mit Kindern oder Jugendlichen von mindestens 100 Std.