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BaE Reha
gemäß § 117 SGB III
(Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf)
Auftraggeber
- Agentur für Arbeit
Zielgruppe
Zielgruppe sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene (§ 19 SGB III), die wegen ihrer Behinderung besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 113 Abs.1 i. V. m. § 117 Abs.1 Nr. 1b SGB III) und noch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne § 35 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind.
Mögliche Behinderungen
- Lernbehinderung
Zielstellung
Ziel ist die Durchführung von behindertenspezifischen Ausbildungen zur Erlangung eines Berufsabschlusses gem. § 117 Abs.1 Nr. 1b SGB III i. V. m. §§ 4, 5 Abs. 2 ff BBiG / §§ 25, 26 Abs.2 ff HandwO und §§ 64 ff BBiG / §§ 42k-m HandwO („Werkerausbildung“) zur dauerhaften Integration in Beruf und Beschäftigung. Die Berufsausbildung findet in außerbetrieblichen Einrichtungen statt (integratives Modell).
Ausbildungsberufe
- Fachpraktiker/ -in Küche
- Metallbearbeiter/ -in (Fachpraktiker)
- Hauswirtschafthelfer/ -in (Fachpraktiker Hauswirtschaft)
- Hochbaufachwerker/ -in
- Bürokraft (Fachpraktiker/ -in für Büromanagement) zz. nicht aktiv
- Fachpraktiker/ -in im Gastgewerbe zz. nicht aktiv
- Holzbearbeiter/ -in (Fachpraktiker/- in Holzverarbeitung) zz. nicht aktiv
- Werkzeugmaschinenspaner/ -in (Drehen, Fräsen) zz. nicht aktiv
- Andere Reha-Berufe möglich
Perspektive
Ausbildung von Jugendlichen, die besonderer Hilfe bedürfen, zu einem vollwertigen Berufsabschluss mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle in einen rehaspeziefischen, anerkannten Ausbildungsberuf zu führen und die beste Möglichkeit für den Übergang in den 1. Arbeitsmarkt zu bieten
Der Weg
- Vermittlung fachlicher und fachtheoretischer Qualifikationen nach den geltenden Ausbildungsrahmenplänen in der Bildungsgesellschaft
- umfassender Stütz- und Förderunterricht in allen Fächern in der Bildungsge-sellschaft
- sozialpädagogische Begleitung und Betreuung in der Bildungsgesellschaft
- Realisierung von jährlichen Betriebspraktika in Vertragsbetrieben
- Teilnahme an EU-Auslandspraktika (freiwillig)
- Vermittlung fachtheoretischer Kenntnisse nach geltenden Rahmenlehrplänen durch das Oberstufenzentrum (Berufsschule)
- Psychologische Betreuung und Begleitung
Zuweisung
Partner: Agentur für Arbeit
Aufnahme der Jugendlichen erfolgt nur durch Zuweisung der Agentur für Arbeit. Interessenten bitte dort melden!