Kontaktzeiten: Montag bis Donnerstag 7:00-16:00 Uhr und Freitag 7:00-13:45 Uhr
03395 7644-0
Kinder- und Jugendheim
Kinder- und Jugendeinrichtung "Falkennest"
Hausanschrift
Kinder- und Jugendeinrichtung „Falkennest“
Zur Hainholzmühle 27 a
16928 Pritzwalk
Postanschrift
Bildungsgesellschaft mbH Pritzwalk
Gemeinnützige Gesellschaft
An der Promenade 5
16928 Pritzwalk
Kontakt:
Telefon: 03395 4017656
E-Mail:
Angebote
Intensivgruppe
Zielgruppe:
Kinder/ Jugendliche mit starken Auffälligkeiten,
aggressivem oder gewalttätigem Verhalten sowie
Schulverweigerungstendenzen, im Alter von 8-17 Jahren, in Ausnahmefällen ab 5 Jahre.
Rechtl. Grundlagen:
§ 27 in Verbindung mit 34,35,35a und 41 SGB VIII
Kapazität: 8 Plätze
Regelgruppe
Zielgruppe:
Die Wohngruppe 2 bietet 9 Kindern/ Jugendlichen ab 8 – 17 Jahren Platz, die Auffälligkeiten im sozialen, emotionalen, kognitiven, sensorischen und motorischen Bereich zeigen.
Rechtl. Grundlagen:
§ 27 in Verbindung mit 34 SGB VIII
Kapazität: 9 Plätze
Kleinkindgruppe
Zielgruppe:
Das Angebot richtet sich an Säuglinge und Kinder
im Alter von 0-5 Jahren, insbesondere auch in Geschwisterverbänden. Die Kinder kommen aus
problembelasteten Familien, in denen das Kindes-wohl durch körperliche, geistige oder seelische Vernachlässigung gefährdet ist.
Rechtl. Grundlagen:
§ 27 in Verbindung mit 34, 35 SGB VIII
§ 35 a in Ausnahmefällen
Kapazität: 6 Plätze
Gemeinsame Wohnform für Mutter-Vater-Kind
Zielgruppe:
Einen Anspruch auf Hilfe in dieser Wohnform haben Minderjährige und Volljährige,
Schwangere und alleinerziehende Mütter und Väter mit ihren Kindern, die wegen persönlicher, sozialer und materieller Schwierigkeiten für sich und das Kind gezielte Hilfen benötigen, suchen und annehmen wollen.
Rechtl. Grundlagen:
§ 27 in Verbindung mit § 34,§ 19 SGB VIII für Jugendliche ab 14 Jahren als „Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder „Heimerziehung“
Kapazität: 9 Plätze
Verselbstständigungsgruppe
Zielgruppe:
Aufgenommen und betreut werden junge Menschen ab 16 Jahren oder/ und junge Volljährige.
die aus einer Heimgruppe herausgewachsen oder gruppenmüde sind und bei denen der allmähliche Übergang in die Selbstständigkeit gestaltet werden muss,
bei denen familiäre Konflikte im Elternhaus einen Verbleib dort erschweren oder unmöglich machen und
die in einer eigenen Wohnung nicht in ausreichendem Maße eigenverantwortlich ihren Lebensalltag in Form von Schule, Ausbildung, sozialen Kontakten, etc. gestalten können.
Rechtl. Grundlagen:
§ 27 in Verbindung mit 34 und § 41 SGB VIII
Kapazität: 2 Plätze
Inobhutnahme
Zielgruppe:
Aufgenommen werden Kinder/ Jugendliche von 4 - 17 Jahren, die sich in einer Krisensituation befinden.
Rechtl. Grundlagen:
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Kapazität: 1 Platz
Flyer KJE