Bildungsgesellschaft mbH Pritzwalk

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Ausbildung

Berufliche Erstausbildung (BaE Reha)

gemäß § 102 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b SGB III

(BaE = Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen)

Auftraggeber
  • Agentur für Arbeit
  • ARGE
  • Optionskommunen
Zielgruppe

Zielgruppe sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsenen (§ 19 SGB III ), die wegen ihrer Behinderung besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 98 Abs.1 i. V. m. § 102 Abs.1 Nr. 1b SGB III) und noch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne § 35 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind.

Mögliche Behinderungen
  • Lernbehinderung
  • Körperbehinderung
  • Sinnesbehinderung
  • Psychische Behinderung
Zielstellung

Ziel ist die Durchführung von behindertenspezifischen Ausbildungen zur Erlan-gung
eines Berufsabschlusses gem. § 102 Abs.1 Nr. 1b SGB III i. V. m. §§ 4, 5 Abs. 2 ff BBiG / §§ 25, 26 Abs.2 ff HandwO und §§ 64 ff BBiG / §§ 42k-m HandwO („Werke-rausbildung“) zur dauerhaften Integration in Beruf und Beschäftigung. Die Berufs-ausbildung findet in außerbetrieblichen Einrichtungen statt (integratives Modell).

Ausbildungsberufe

Perspektive

Ausbildung von Jugendlichen, die besonderer Hilfe bedürfen, zu einem vollwertigen Berufsabschluss mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle in einen rehaspeziefischen anerkannten Ausbildungsberuf zu führen und die beste Möglichkeit für den Übergang in den 1. Arbeitsmarkt zu bieten

Der Weg
  1. Vermittlung fachlicher und fachtheoretischer Qualifikationen nach den geltenden Ausbildungsrahmenplänen in der Bildungsgesellschaft
    • umfassender Stütz- und Förderunterricht in allen Fächern in der Bildungsge-sellschaft
    • sozialpädagogische Begleitung und Betreuung in der Bildungsgesellschaft
    • Realisierung von jährlichen Betriebspraktika in Vertragsbetrieben
    • Teilnahme an EU - Auslandspraktika (freiwillig)
  2. Vermittlung fachtheoretischer Kenntnisse nach geltenden Rahmenlehrplänen durch das Oberstufenzentrum (Berufsschule)
  3. Psychologische Betreuung und Begleitung

Zuweisung

Partner: Agentur für Arbeit, ARGE Prignitz und die Optionskommunen

Zuweisung der Jugendlichen erfolgt nur durch dir Agentur für Arbeit, die ARGE Prignitz und durch die Optionskommunen. Interessenten bitte dort melden!

 

© Bildungsgesellschaft mbH Pritzwalk / letzte Aktualisierung 28.7.2011