Berufliche Erstausbildung
(BaE integrativ)
gemäß § 242 SGB III sowie § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 242 SGB III
(BaE = Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen)
Auftraggeber
- Agentur für Arbeit
- ARGE
- Optionskommunen
Zielgruppe
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine Berufsausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind, soweit sie nach Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht an einer Maßnahme der Berufsvorbereitung von mindestens 6 Monaten Dauer teilgenommen haben
- Behinderte, die nicht auf besondere Leistungen (§ 102 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen
Zielstellung
Ziel und Aufgabe der beruflichen Erstausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (Bildungsträger) ist, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich zum Facharbeiter auszubilden und anschließend in ein Arbeitsverhältnis zu überführen. Auch während der Ausbildung ist jeder Zeit ein Wechsel in betriebliche Ausbildung möglich und angestrebt.
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Ausbildungsberufe

Perspektive
Ausbildung von Jugendlichen, die besonderer Hilfe bedürfen, zu einem vollwertigen Berufsabschluss mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle in einen anerkannten Ausbildungsberuf zu führen und die beste Möglichkeit für den Übergang in den 1. Arbeitsmarkt zu bieten
Der Weg
- Vermittlung fachlicher und fachpraktischer Qualifikationen nach den geltenden Ausbildungsrahmenplänen in der Bildungsgesellschaft
- umfassender Stütz- und Förderunterricht in allen Fächern in der Bildungsgesellschaft
- sozialpädagogische Begleitung und Betreuung in der Bildungsgesellschaft
- Realisierung von jährlichen Betriebspraktika in Vertragsbetrieben
- Teilnahme an EU-Auslandspraktika (freiwillig)
- Vermittlung fachtheoretischer Kenntnisse nach geltenden Rahmenlehrplänen durch das Oberstufenzentrum (Berufsschule)
- Zweckbezogene Kooperation aller Prozessbeteiligten

Zuweisung
Partner: Agentur für Arbeit, ARGE Prignitz, Optionskommunen
Zuweisung der Jugendlichen erfolgt nur durch die Agentur für Arbeit, die ARGE Prignitz und durch die Optionskommunen. Interessenten bitte dort melden!
Pritzwalk







